Faire un don

Nos communiqués de presse

Fehlende Sicherheitsbauteile im Atomkraftwerk Cattenom : EDF muss sich vor Gericht verantworten

Communiqué du 2 novembre 2015



Ende 2011 stellte EDF fest, dass im Atomkraftwerk Cattenom an den Kühlleitungen der Lagerungsbecken für Brennelemente der Reaktoren 2 und 3 wichtige Bauteile fehlten. Diese sollten verhindern, dass sich die Becken unbeabsichtigt entleeren und die Brennelemente ungekühlt der Luft ausgesetzt werden. Während diese Durchlassöffnungen bereits seit dem Bau der Becken fehlen, sind dem Betreiber diese Mängel erst etwa 30 Jahre später aufgefallen. Der französische Anti-Atom-Dachverband „Sortir du nucléaire“ hat daraufhin EDF verklagt. Die Verhandlung findet nun endlich am 03. November 2015 um 14 Uhr vor der Strafkammer des Landesgerichts von Thionville statt.



Am AKW Cattenom fehlte bereits seit dem Bau der Anlage ein wesentliches Sicherheitsbauteil !

Das AKW Cattenom, das nur 10 km von Deutschland und Luxemburg entfernt ist, zählt zu den schlechtesten Schülern, was die Bewertungen der französischen Atomsicherheitsbehörde betrifft. Dort wurde 2011 ein wichtiges Sicherheitsproblem entdeckt.

Jeder Atomreaktor verfügt über ein Lagerungsbecken, in dem die Brennelemente bis zum Einsatz im Reaktorkern oder nach der Verwendung bis zum Abtransport gelagert werden. Die Brennelemente müssen ununterbrochen im Wasser gekühlt werden.

Das Kühlwasser wird durch Rohre in den unteren Teil des Beckens gepumpt. Bei einem Handhabungsfehler kann das Wasser durch einen Siphoneffekt durch eben diese Rohre aus dem Becken gesaugt werden, was zu einem bedeutenden Absinken des Kühlwasserspiegels führen würde. Diese Rohrleitung hat normalerweise eine Öffnung kurz unterhalb des normalen Wasserpegels, die im Notfall den Siphoneffekt automatisch unterbricht.

Dieses Bauteil ist nicht unwichtig. Das französische Institut für Strahlenschutz und Atomsicherheit betont, dass ein solcher unbeabsichtigter Siphoneffekt sich nur schwierig unterbrechen lässt und dass eine unkontrollierte Entleerung zur teilweisen oder sogar totalen Freilegung der Brennelemente führen kann, mit dem Risiko einer Kernschmelze in einem nicht abgeschirmten Gebäude [1] .

Bei einer Kontrolle im Rahmen der Sicherheitsprüfungen nach dem Unfall in Fukushima wurde festgestellt, dass solche Durchlassöffnungen in den Reaktoren 2 und 3 des AKW Cattenom ganz fehlten – und zwar seit dem Bau der Becken !

Ein schwerwiegender Mangel und eine verspätete Meldung

Lediglich Glück und Zufall verhinderten seit mehreren Jahrzehnten, dass der Siphoneffekt die Becken nicht entleerte. Ein einfacher Handhabungsfehler an bestimmten Ventilen hätte genügt. Dieser Mangel ist so schwerwiegend, dass die französische Atomaufsichtsbehörde (ASN) ihn auf der INES-Sicherheitsskala mit 2 einstufte, also als „Vorfall mit bedeutenden Mängeln der Sicherheitsvorrichtungen“.

Am 21. Dezember 2011 hatte EDF das Problem festgestellt. Gemeldet wurde es in der vorgeschriebenen Form aber erst am 18. Januar 2012, also 28 Tage später. Wenn ein Mangel bereits seit 30 Jahren besteht, kommt es letztlich auf einige Tage mehr oder weniger auch nicht an ! Gesetzlich ist jedoch der Betreiber zu einer umgehenden Meldung verpflichtet. Der Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Straftat dar, auf die eine einjährige Haftstrafe und 15.000 EUR Bußgeld stehen.

„Sortir du nucléaire“ hat daher Klage eingereicht, um auf diese schweren Versäumnisse hinzuweisen. Da das Verfahren eingestellt wurde, hat der Verband jetzt EDF direkt vor Gericht angezeigt. France Nature Environnement und MIRABEL Lorraine Nature Environnement treten dabei als Nebenkläger auf. Nach zwei Vertagungen nimmt sich die Strafkammer des Landesgerichts von Thionville am 03. November 2015 um 14 Uhr des Falles an. Die drei Verbände rufen Anti-Atom-AktivistInnen auf, am Dienstagnachmittag der Verhandlung beizuwohnen.

Mehr dazu unter : https://www.sortirdunucleaire.org/Cattenom-degradation

Kontakt : Charlotte Mijeon (Réseau "Sortir du nucléaire", deutschsprachig) : +33 6 64 66 01 23


Notes

[1Dokument des Institut für Strahlenschutz und Atomsicherheit : https://www.sortirdunucleaire.org/IMG/pdf/1_Vidange_potentielle_piscine_BK_IRSN_2012.pdf

Über dieses Risiko kann man auch die folgende Dokumente lesen, die “Sortir du nucléaire“ empfangen hat : https://www.sortirdunucleaire.org/spip.php?page=article_dossier&id_article=24550&id_dossier=

Am AKW Cattenom fehlte bereits seit dem Bau der Anlage ein wesentliches Sicherheitsbauteil !

Das AKW Cattenom, das nur 10 km von Deutschland und Luxemburg entfernt ist, zählt zu den schlechtesten Schülern, was die Bewertungen der französischen Atomsicherheitsbehörde betrifft. Dort wurde 2011 ein wichtiges Sicherheitsproblem entdeckt.

Jeder Atomreaktor verfügt über ein Lagerungsbecken, in dem die Brennelemente bis zum Einsatz im Reaktorkern oder nach der Verwendung bis zum Abtransport gelagert werden. Die Brennelemente müssen ununterbrochen im Wasser gekühlt werden.

Das Kühlwasser wird durch Rohre in den unteren Teil des Beckens gepumpt. Bei einem Handhabungsfehler kann das Wasser durch einen Siphoneffekt durch eben diese Rohre aus dem Becken gesaugt werden, was zu einem bedeutenden Absinken des Kühlwasserspiegels führen würde. Diese Rohrleitung hat normalerweise eine Öffnung kurz unterhalb des normalen Wasserpegels, die im Notfall den Siphoneffekt automatisch unterbricht.

Dieses Bauteil ist nicht unwichtig. Das französische Institut für Strahlenschutz und Atomsicherheit betont, dass ein solcher unbeabsichtigter Siphoneffekt sich nur schwierig unterbrechen lässt und dass eine unkontrollierte Entleerung zur teilweisen oder sogar totalen Freilegung der Brennelemente führen kann, mit dem Risiko einer Kernschmelze in einem nicht abgeschirmten Gebäude [1] .

Bei einer Kontrolle im Rahmen der Sicherheitsprüfungen nach dem Unfall in Fukushima wurde festgestellt, dass solche Durchlassöffnungen in den Reaktoren 2 und 3 des AKW Cattenom ganz fehlten – und zwar seit dem Bau der Becken !

Ein schwerwiegender Mangel und eine verspätete Meldung

Lediglich Glück und Zufall verhinderten seit mehreren Jahrzehnten, dass der Siphoneffekt die Becken nicht entleerte. Ein einfacher Handhabungsfehler an bestimmten Ventilen hätte genügt. Dieser Mangel ist so schwerwiegend, dass die französische Atomaufsichtsbehörde (ASN) ihn auf der INES-Sicherheitsskala mit 2 einstufte, also als „Vorfall mit bedeutenden Mängeln der Sicherheitsvorrichtungen“.

Am 21. Dezember 2011 hatte EDF das Problem festgestellt. Gemeldet wurde es in der vorgeschriebenen Form aber erst am 18. Januar 2012, also 28 Tage später. Wenn ein Mangel bereits seit 30 Jahren besteht, kommt es letztlich auf einige Tage mehr oder weniger auch nicht an ! Gesetzlich ist jedoch der Betreiber zu einer umgehenden Meldung verpflichtet. Der Verstoß gegen diese Bestimmung stellt eine Straftat dar, auf die eine einjährige Haftstrafe und 15.000 EUR Bußgeld stehen.

„Sortir du nucléaire“ hat daher Klage eingereicht, um auf diese schweren Versäumnisse hinzuweisen. Da das Verfahren eingestellt wurde, hat der Verband jetzt EDF direkt vor Gericht angezeigt. France Nature Environnement und MIRABEL Lorraine Nature Environnement treten dabei als Nebenkläger auf. Nach zwei Vertagungen nimmt sich die Strafkammer des Landesgerichts von Thionville am 03. November 2015 um 14 Uhr des Falles an. Die drei Verbände rufen Anti-Atom-AktivistInnen auf, am Dienstagnachmittag der Verhandlung beizuwohnen.

Mehr dazu unter : https://www.sortirdunucleaire.org/Cattenom-degradation

Kontakt : Charlotte Mijeon (Réseau "Sortir du nucléaire", deutschsprachig) : +33 6 64 66 01 23


Le saviez-vous ?
Le Réseau "Sortir du nucléaire" est un véritable contre-pouvoir citoyen. Totalement indépendants de l’État, nous dépendons exclusivement du soutien de nos donateur⋅ices. C’est grâce à votre soutien financier que nous pouvons nous permettre de tout mettre en œuvre pour offrir aux générations futures l’espoir d’un avenir sans risques nucléaires. Aidez-nous à obtenir cet objectif et à nous permettre de continuer la lutte au quotidien contre cette énergie mortifère et pour promouvoir la sobriété énergétique et les alternatives renouvelables.

Faire un don



 Presse

Pour toute sollicitation médiatique, merci de contacter Marion Rivet, chargée de communication et des relations extérieures.

marion.rivet@sortirdunucleaire.fr
Tél : 06 64 66 01 23


Grâce à vos dons, nous agissons !



Thèmes
 Cattenom