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Zeugenaussage eines Rechssanwalts + Bilder eines frz. Polizists in Deutschland

13 novembre 2010 |




disponible aussi en Français, auch in Französisch verfügbar

Der Berliner Rechtsantwalt Müller zeugt von der von Christian Säger fotografierten Szene.



Der Berliner Rechtsanwalt Christoph Müller berichtet von einem CRS-Polizisten, der "ausgerastet" sei, deshalb erstattet Müller Strafanzeige.

Er sah am Sonntag 7.11. um 11:40 zwischen Harlingen und Leitstade von Waldweg oberhalb der Bahngleise, daß unten auf Gleis zusammen mit Bundespolizisten ein französischer CRS-Polizist mit grauem Mundschutz/“Haßkappe“ an Gleisen tätig war und als „besonders aggressiv“ auffiel, plötzlich 2/3 den Hang hochrannte auf einen Demonstranten zu, diesen packte und ihm nach deutsch-französischem Wortwechsel in gutem deutsch anschrie „laß meine Mutter…“ („Zidane-Effekt“).

Daraufhin folgten die Bundespolizisten dem CRS’ler, packten den Demonstranten, bildeten „Glocke“ um beide und stellten – weshalb ? - seine Personalien fest.

Daraufhin ging RA Müller den steilen Bahnhang runter, um Strafanzeige gegen den CRS’ler zu stellen. Erster Bundespolizist verwies ihn auf seinen Zugführer ; dieser lehnte Aufnahme der Anzeige zunächst ab und verwies Müller an seine örtliche Polizeiwache. Erst als Müller diesem mit Strafanzeige gegen ihn wegen Strafvereitelung im Amt drohte, nahm der Bundespolizei-Zugführer doch die Anzeige auf um exakt 11:43 (leitete diese aber offenbar nicht weiter an örtlich zuständige Polizei /StA Lüneburg).

4-6 weitere seriöse, Müller bekannte Zeugen jenseits der 50 sahen den Vorgang ebenfalls. Müller gab seine Mailanschrift einem anwesenden Fotografen mit der Bitte, ihm von der Szene gefertigte Fotos zu mailen.

Die Bundespolizistengruppe rief Müller zur Rechtfertigung des Einsatzes des CRS’lers zu „Jedermannsrecht“. Dies rechtfertigt nach § 127 Abs. 2 StPO [1] aber nur festhalten eines „auf frischer Tat betroffenen“ Straftäters, um dessen Flucht zu verhindern. Derlei drohte hier aber nicht, zumal mutmaßlich gar keine Straftat vorausging.

Der BP-Zugführer, der die Anzeige aufnahm, veriwes zur Rechtfertigung auf bilaterale deutsch-franz Abkommen. Dies rechtfertigen zwar grenzüberschreitende „Nacheile“ ca. 10 km beidseits der Grenze gegen flüchtige Straftäter, nicht aber im deutschen Hinterland gegen eine sitzende Gleisblockierer etc.

RA Müller faxte seine Anzeige am Mittwoch 10.11. um 16 Uhr 13 nochmals direkt an die StA Lüneburg.

Kommentare der von Christian Säger aufgenommenen Fotos

CRS-Beamter im Einsatz im Wendland.Genauer Ort ist etwa 500 m vom Bahnübergang Grünhagen,was in etwa die Mitte zwischen Harlingen und Leitstade ist.
Bilder können in voller Auflösung angefordert werden. Die Gruppe, welche angegriffen wurde, kam aus südlicher Richtung.
Kontakt über boeseraltermann@gmx.de

Der Berliner Rechtsanwalt Christoph Müller berichtet von einem CRS-Polizisten, der "ausgerastet" sei, deshalb erstattet Müller Strafanzeige.

Er sah am Sonntag 7.11. um 11:40 zwischen Harlingen und Leitstade von Waldweg oberhalb der Bahngleise, daß unten auf Gleis zusammen mit Bundespolizisten ein französischer CRS-Polizist mit grauem Mundschutz/“Haßkappe“ an Gleisen tätig war und als „besonders aggressiv“ auffiel, plötzlich 2/3 den Hang hochrannte auf einen Demonstranten zu, diesen packte und ihm nach deutsch-französischem Wortwechsel in gutem deutsch anschrie „laß meine Mutter…“ („Zidane-Effekt“).

Daraufhin folgten die Bundespolizisten dem CRS’ler, packten den Demonstranten, bildeten „Glocke“ um beide und stellten – weshalb ? - seine Personalien fest.

Daraufhin ging RA Müller den steilen Bahnhang runter, um Strafanzeige gegen den CRS’ler zu stellen. Erster Bundespolizist verwies ihn auf seinen Zugführer ; dieser lehnte Aufnahme der Anzeige zunächst ab und verwies Müller an seine örtliche Polizeiwache. Erst als Müller diesem mit Strafanzeige gegen ihn wegen Strafvereitelung im Amt drohte, nahm der Bundespolizei-Zugführer doch die Anzeige auf um exakt 11:43 (leitete diese aber offenbar nicht weiter an örtlich zuständige Polizei /StA Lüneburg).

4-6 weitere seriöse, Müller bekannte Zeugen jenseits der 50 sahen den Vorgang ebenfalls. Müller gab seine Mailanschrift einem anwesenden Fotografen mit der Bitte, ihm von der Szene gefertigte Fotos zu mailen.

Die Bundespolizistengruppe rief Müller zur Rechtfertigung des Einsatzes des CRS’lers zu „Jedermannsrecht“. Dies rechtfertigt nach § 127 Abs. 2 StPO [1] aber nur festhalten eines „auf frischer Tat betroffenen“ Straftäters, um dessen Flucht zu verhindern. Derlei drohte hier aber nicht, zumal mutmaßlich gar keine Straftat vorausging.

Der BP-Zugführer, der die Anzeige aufnahm, veriwes zur Rechtfertigung auf bilaterale deutsch-franz Abkommen. Dies rechtfertigen zwar grenzüberschreitende „Nacheile“ ca. 10 km beidseits der Grenze gegen flüchtige Straftäter, nicht aber im deutschen Hinterland gegen eine sitzende Gleisblockierer etc.

RA Müller faxte seine Anzeige am Mittwoch 10.11. um 16 Uhr 13 nochmals direkt an die StA Lüneburg.

Kommentare der von Christian Säger aufgenommenen Fotos

CRS-Beamter im Einsatz im Wendland.Genauer Ort ist etwa 500 m vom Bahnübergang Grünhagen,was in etwa die Mitte zwischen Harlingen und Leitstade ist.
Bilder können in voller Auflösung angefordert werden. Die Gruppe, welche angegriffen wurde, kam aus südlicher Richtung.
Kontakt über boeseraltermann@gmx.de



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