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Fehlende Sicherheitsvorrichtung im AKW Cattenom : die Gerichtsverhandlung gegen EdF findet am 10. Februar 2017 vor dem Berufungsgericht in Metz statt

Gemeinsame Presseerklärung der Verbände „Sortir du nucléaire“, France Nature Environnement, MIRABEL-Lorraine Nature Environnement, Sortons du nucléaire Moselle, Association pour la Sauvegarde de la Vallée de la Moselle, Comité national d’action contre le nucléaire Luxembourg, Bürgerinitiative Cattenom Non Merci (Merzig), IAC - Internationales Aktionsbündnis gegen Cattenom, Anti-Atom-Netz Trier

Communiqué du 9 février 2017



Während ein Großbrand die zum Himmel schreienden Sicherheitsprobleme des AKW Cattenom wieder in den Fokus rückt, muss sich EdF vor dem Berufungsgericht Metz für die bereits seit dem Bau des AKW fehlende Sicherheitsvorrichtung, die ein unbeabsichtigtes Entleeren der Lagerungsbecken für Brennelemente verhindern soll, verantworten. Die Anhörung findet am 10. Februar 2017 um 9 Uhr statt.



Eine äußerst wichtige Sicherheitsvorrichtung fehlte bereits seit dem Bau der Anlage

In jedem Kernkraftwerk gehört normalerweise eine Sicherheitsvorrichtung zur Standardausrüstung der Lagerbecken für neue oder verbrauchte Brennelemente, die verhindern soll, dass diese sich irrtümlicherweise durch einen Bedienungsfehler leeren können. Ein solch unbeabsichtigtes Leerlaufen könnte innerhalb weniger Stunden stattfinden. Bei den Brennelementen, die dann nicht mehr gekühlt würden, würde eine Kernschmelze einsetzen und sie würden so Radioaktivität an die Umgebung abgeben. Ein solcher Unfall wäre umso schlimmer, weil die fraglichen Lagerbecken nicht abgeschirmt sind [1]

Am 21. Dezember 2011 hat EdF also erst festgestellt, dass bei den Brennelemente-Lagerbecken der Reaktorblöcke 2 und 3 von Cattenom diese Sicherheitsvorrichtung noch nie existiert hatte ! In fast 30 Jahren hat nur grosses Glück verhindert, dass dadurch ein Unfall wie oben beschrieben eintrat. Und obwohl so ein Problem unverzüglich hätte gemeldet werden müssen, hat EdF die französische Atom-Aufsichtsbehörde erst 28 Tage später darüber informiert. Letzere wiederum hat, was höchst selten passiert, diese Anomalie auf Stufe 2 der internationalen INES-Skala klassiert.

Um diese nicht hinnehmbare Nachlässigkeit, die zu einem schweren Unfall hätte führen können, anzuprangern, hat der Dachverband „Sortir du nucléaire“ im Februar 2012 Klage gegen EdF erhoben. Die Verbände France Nature Environnement und MIRABEL-Lorraine Nature Environnement sind dann auch als Nebenkläger aufgetreten. Am 3. November 2015 wurde der Fall vor der Strafkammer des Landesgerichts von Thionville verhandelt.

Obwohl selbst die Atom-Aufsichtsbehörde ausführlich Zeugnis davon abgelegt hat, wie wichtig diese Sicherheitseinrichtung ist, hat das Gericht unverständlicherweise EdF freigesprochen. Daraufhin haben die Verbände Berufung eingelegt und der Fall wird jetzt am 10. Februar 2017 um 9 Uhr vor dem Berufungsgericht Metz angehört werden.

Die auftretenden Störungen werden immer beunruhigender

Das größte französische AKW Cattenom ist seit mehreren Jahren der Schauplatz einer beunruhigenden Abfolge von immer neuen Problemen : der "verschlechterte" (spricht nicht akzeptable) Zustand der Notstromaggregate, nicht funktionierende Ventile, zahlreiche "ungeplante Sicherheitsabschaltungen" (d.h. Pannen) und zuletzt ein riesiger Brand, der 1000 m² Bürofläche zerstört hat.

Allein die Tatsache, dass dieser Brand überhaupt auf dem Gelände des AKW ausbrechen konnte, ist schon beunruhigend genug, aber dessen Folgen dürfen auch nicht heruntergespielt werden. Die brennenden Gebäude wurden für den „Grand carénage“ errichtet, ein Programm von Wartungsarbeiten, die das AKW auf den aktuellen Stand der Normen bringen und seinen Betrieb für weitere 10 Jahre über die Altersgrenze von 40 Betriebsjahren hinaus ermöglichen soll.

Wie die Tageszeitung „Le Républicain Lorrain“ es unterstreicht, wird es „einige Zeit dauern, bis die Subunternehmer die verbrannten Unterlagen und die Daten der den Flammen zum Opfer gefallenen Computern wieder neu erstellt haben“. So hat man allen Grund, sich um die Bedingungen zu sorgen, unter denen diese schwierigen, gefährlichen und manchmal unerhörten Arbeiten durchgeführt werden sollen, die eigentlich eine engmaschige Kontrolle und notwendige Rückverfolgbarkeit erfordern.

Dieses Kernkraftwerk, das ganz Mitteleuropa bedroht, darf vor allem keine Betriebsverlängerung erhalten. Die Anti-Atom-Verbände rufen daher dazu auf, sich am Freitag um 8.45 Uhr vor dem Berufungsgericht Metz (3, rue Haute-Pierre), um an die Notwendigkeit zu erinnern, dass Cattenom so schnell wie möglich abgeschaltet werden muss.

Vor der Anhörung wird ein Pressebriefing stattfinden.

Alle Unterlagen zu dem Fall finden Sie unter https://www.sortirdunucleaire.org/Absence-de-dispositif-casse-siphon-sur-les

AnsprechpartnerInnen für die Presse :

  • Maître Etienne Ambroselli (Rechtsanwalt) : + 33 (0)6 09 30 80 67
  • Charlotte Mijeon (Réseau “Sortir du nucléaire“, deutschsprachig) : + 33 (0)6 64 66 01 23
  • François Drapier (Sortons du nucléaire Moselle) : +33 (0)7 55 61 33 55

Notes

[1Ein solches Unfallszenario wurde 2012 vom IRSN (Institut für Strahlenschutz und atomare Sicherheit) genannt und wurde ebenfalls detailliert geschildert in einem Bericht, der dem Dachverband „Sortir du Nucléaire“ zugespielt wurde. Diese Dokumente können Sie auf diese Webseite einsehen..

Eine äußerst wichtige Sicherheitsvorrichtung fehlte bereits seit dem Bau der Anlage

In jedem Kernkraftwerk gehört normalerweise eine Sicherheitsvorrichtung zur Standardausrüstung der Lagerbecken für neue oder verbrauchte Brennelemente, die verhindern soll, dass diese sich irrtümlicherweise durch einen Bedienungsfehler leeren können. Ein solch unbeabsichtigtes Leerlaufen könnte innerhalb weniger Stunden stattfinden. Bei den Brennelementen, die dann nicht mehr gekühlt würden, würde eine Kernschmelze einsetzen und sie würden so Radioaktivität an die Umgebung abgeben. Ein solcher Unfall wäre umso schlimmer, weil die fraglichen Lagerbecken nicht abgeschirmt sind [1]

Am 21. Dezember 2011 hat EdF also erst festgestellt, dass bei den Brennelemente-Lagerbecken der Reaktorblöcke 2 und 3 von Cattenom diese Sicherheitsvorrichtung noch nie existiert hatte ! In fast 30 Jahren hat nur grosses Glück verhindert, dass dadurch ein Unfall wie oben beschrieben eintrat. Und obwohl so ein Problem unverzüglich hätte gemeldet werden müssen, hat EdF die französische Atom-Aufsichtsbehörde erst 28 Tage später darüber informiert. Letzere wiederum hat, was höchst selten passiert, diese Anomalie auf Stufe 2 der internationalen INES-Skala klassiert.

Um diese nicht hinnehmbare Nachlässigkeit, die zu einem schweren Unfall hätte führen können, anzuprangern, hat der Dachverband „Sortir du nucléaire“ im Februar 2012 Klage gegen EdF erhoben. Die Verbände France Nature Environnement und MIRABEL-Lorraine Nature Environnement sind dann auch als Nebenkläger aufgetreten. Am 3. November 2015 wurde der Fall vor der Strafkammer des Landesgerichts von Thionville verhandelt.

Obwohl selbst die Atom-Aufsichtsbehörde ausführlich Zeugnis davon abgelegt hat, wie wichtig diese Sicherheitseinrichtung ist, hat das Gericht unverständlicherweise EdF freigesprochen. Daraufhin haben die Verbände Berufung eingelegt und der Fall wird jetzt am 10. Februar 2017 um 9 Uhr vor dem Berufungsgericht Metz angehört werden.

Die auftretenden Störungen werden immer beunruhigender

Das größte französische AKW Cattenom ist seit mehreren Jahren der Schauplatz einer beunruhigenden Abfolge von immer neuen Problemen : der "verschlechterte" (spricht nicht akzeptable) Zustand der Notstromaggregate, nicht funktionierende Ventile, zahlreiche "ungeplante Sicherheitsabschaltungen" (d.h. Pannen) und zuletzt ein riesiger Brand, der 1000 m² Bürofläche zerstört hat.

Allein die Tatsache, dass dieser Brand überhaupt auf dem Gelände des AKW ausbrechen konnte, ist schon beunruhigend genug, aber dessen Folgen dürfen auch nicht heruntergespielt werden. Die brennenden Gebäude wurden für den „Grand carénage“ errichtet, ein Programm von Wartungsarbeiten, die das AKW auf den aktuellen Stand der Normen bringen und seinen Betrieb für weitere 10 Jahre über die Altersgrenze von 40 Betriebsjahren hinaus ermöglichen soll.

Wie die Tageszeitung „Le Républicain Lorrain“ es unterstreicht, wird es „einige Zeit dauern, bis die Subunternehmer die verbrannten Unterlagen und die Daten der den Flammen zum Opfer gefallenen Computern wieder neu erstellt haben“. So hat man allen Grund, sich um die Bedingungen zu sorgen, unter denen diese schwierigen, gefährlichen und manchmal unerhörten Arbeiten durchgeführt werden sollen, die eigentlich eine engmaschige Kontrolle und notwendige Rückverfolgbarkeit erfordern.

Dieses Kernkraftwerk, das ganz Mitteleuropa bedroht, darf vor allem keine Betriebsverlängerung erhalten. Die Anti-Atom-Verbände rufen daher dazu auf, sich am Freitag um 8.45 Uhr vor dem Berufungsgericht Metz (3, rue Haute-Pierre), um an die Notwendigkeit zu erinnern, dass Cattenom so schnell wie möglich abgeschaltet werden muss.

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marion.rivet@sortirdunucleaire.fr
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